Fortbildung von Verwaltern und Maklern

Die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für ImmobilienverwalterInnen und MaklerInnen gelten seit dem 01.08.2018. Bis Ende 2020 müssen VerwalterInnen und MaklerInnen das vorgeschriebene Fortbildungspensum erstmal erbringen.

 

Dieser Fortbildungspflicht kommen wir gerne nach und sind dadurch immer auf dem aktuellen Wissensstand.

 

Fortbildungsnachweise